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Als König Friedrich von Württemberg (1754–1816) vor 200 Jahren, am 30. Oktober 1816, in Stuttgart verstarb, begann für das Ludwigsburger Schloss eine neue Zeitrechnung. Während Friedrichs Regierungszeit – von 1797 bis 1816 – diente die Schlossanlage mit den weitläufigen Gärten und den nahegelegenen Schlösschen Favorite und Monrepos als herrschaftliche Sommerresidenz und beliebter Aufenthaltsort des württembergischen Hofes in der warmen Jahreszeit. Alljährlich zum Osterfest im Frühjahr zog Friedrich mit seinem Hofstaat von seiner Haupt- und Winterresidenz, dem Neuen Schloss in Stuttgart, nach Ludwigsburg um und blieb meist bis Anfang Oktober, ehe die Kisten und Kutschen erneut gepackt wurden und alle wieder nach Stuttgart zurückreisten. Im Schloss und in der Stadt pulsierte in diesen Monaten geschäftiges Treiben, denn auch die Dienerschaft, der Adel sowie Künstler, Handwerker und Kaufleute hielten sich nun verstärkt in der Ludwigsburger Residenzstadt auf. Immer wieder wurden Botschafter, Gesandte, Familienmitglieder oder auch hochrangige Staatsgäste und Würdenträger empfangen und vereinzelt fanden größere Feste, Hofbälle und Truppenrevuen im Schloss beziehungsweise in der näheren Umgebung statt.
Das Besigheimer Lied
(2013)
Eine tragische Liebesgeschichte erschüttert Mitte des 19. Jahrhunderts die kleine
Oberamtsstadt Besigheim. Am 18. Februar 1847 morgens um 6 ½ Uhr wird Caroline
Gottliebe Wölfing, die ledige Tochter des Stadtrats und Bäckermeisters Wölfing,
erschossen auf dem Kirchhof aufgefunden. Ob »selbst oder von fremder Hand« gemordet, vermochte der Schreiber, der den Todesfall unter der Nummer 24 in seinem
Leichenschaubuch notiert, nicht sagen. Gewissheit hat er jedoch über das Alter der
Toten: Gerade mal 18 Jahre, drei Monate und vier Tage ist Caroline geworden.
Eine Stunde später, um 7 ½ Uhr, die nächste grausige Entdeckung: Buchhalter Dietrich
findet seinen Untermieter, den ledigen Bauführer Friedrich Kübler aus Heilbronn, erschossen in seinem Zimmer. Dieses Mal ist die Todesursache klar: Selbstmord. Auch er
war zum Zeitpunkt seines Todes ein junger Mensch: 28 Jahre, acht Monate und 24 Tage.
Beide Leichen werden am 20. Februar 1847 auf dem Kirchhof außerhalb der Stadtmauern beerdigt. Die von Caroline morgens um 9 ½ Uhr, die Leiche Friedrichs
»abends um drei Uhr«. Der Bestattung war eine Obduktion vorausgegangen.
Bei beiden wurde ein Schuss in die Herzgegend festgestellt. »Die Wölfing« sei beim
Auffinden schon »blutleer«, also länger tot gewesen, ansonsten gesund. »Der Kübler«
hingegen hätte einige Abnormitäten aufzuweisen, wie eine geschwollene Leber und
weißliche Ablagerungen im Gehirn, die nach Meinung des obduzierenden Arztes
seinen »abnormen« Charakter und letztlich die Tat erklärten.
Richtstätten sind Bodenurkunden, die zusammen mit archivarischen Quellen Zeugnisse der Rechtsarchäologie darstellen und einen Einblick in die Rechtsauffassung und Alltagsgeschichte vergangener Zeiten ermöglichen. Die Hoch- oder Blutgerichtsbarkeit, also das Recht, über Leben und Tod zu richten, war ein Ausdruck landesherrlicher Gewalt und damit war die Richtstätte auch ein Herrschaftssymbol und Zeichen obrigkeitlicher Macht. Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts blieb der Galgen neben dem Pranger das wichtigste Strafwerkzeug. Deshalb wurden die Galgen an weithin sichtbaren Stellen aufgerichtet, meist in der Nähe wichtiger Landstraßen, an Wegkreuzungen oder an den Gemarkungsgrenzen einer Herrschaft, bevorzugt auf Anhöhen. Es galt das Prinzip der Abschreckung, denn die Richtstätte sollte jedem in einem Herrschaftsbereich Ankommendem oder Eindringendem mahnend vor Augen halten: Das ist dein Schicksal, wenn du eine Straftat begehst!
Simon Meisner (1912-1994)
(2001)
»Voila! Ich will euch eine Geschichte erzählen«, begann Simon Meisner oft, wenn
man ihn nach Erlebnissen und Begebenheiten aus seinem Leben fragte. Geschichte, ob persönliche oder gesellschaftliche, wird erst durch Geschichten, Beispiele oder Biographien lebendig. Der letzte jüdische Lehrer in Freudental war so
ein »Geschichts-Erzähler«. Bis in sein hohes Alter war er als überzeugter, frommer jüdischer Lehrer und Pädagoge aktiv. Durch seine Geschichten erreichte er
mehr als durch Predigten, schrieb man in einem Nachruf über ihn.
In jeder Familie gibt es Krach. Und zu den Klassikern gehört, dass sich die älteren
Geschwister beschweren, wenn das Nesthäkchen mal wieder eine Vorzugsbehandlung
bekommt. Noch schlimmer womöglich, wenn das Kleinste noch einen anderen Vater
oder eine andere Mutter als die übrigen Kinder hat. So geht es manchmal auch in
einem Gemeinwesen zu. Denn ausgerechnet der namensgebende Ort der Stadt Ludwigsburg ist ja bei weitem der jüngste gegenüber den anderen, eingemeindeten Orten,
die sämtlich viele Jahrhunderte älter sind.
Eglosheim, Neckarweihingen, Hoheneck, Oßweil, Pflugfelden und Poppenweiler
sind gewachsene Siedlungen aus sehr alten Zeiten, ihre Gründer bleiben unbekannt.
Ludwigsburg dagegen kann sich rühmen, in Eberhard Ludwig von Württemberg
einen Stadtvater im wahrsten Sinne des Wortes zu haben, der zu Lebzeiten die
Ortschaft hegte und pflegte und testamentarisch ihren Fortbestand verfügte. Die
heutigen Ortsteile von Ludwigsburg fühlen sich deshalb mitunter zurückgesetzt. Sie
machen diesen Makel durch ihren eigenen Lokalstolz wett. »Wir sind halt mehr als
doppelt so alt wie Ludwigsburg«, das wurde mir als Neuankömmling schon nach
wenigen Wochen beim Friseur in Oßweil bedeutet. Immerhin bemühten sich frühere
Stadtoberhäupter Ludwigsburgs darum, das hohe Alter der Ortsteile zu würdigen. So
bezeichnete Oberbürgermeister Dr. Elmar Doch Eglosheim im Jahre 1951 als »dreimal so alte Tochter«. Aber dennoch: Wer die Auseinandersetzungen um die Eingemeindungen Ludwigsburgs nachverfolgt oder sich gar an diese erinnert, wird sogar
regelrecht feindliche Einstellungen gegenüber der jüngeren Konkurrenz feststellen,
die alle etablierten Orte so dreist überholt hat. Das ist bei Freudenstadt im Schwarzwald nicht anders, das ebenso wie Ludwigsburg, wenn auch noch ein Jahrhundert
früher, vom württembergischen Herzog gegründet wurde. »In Baiersbronn [dem
älteren Nachbarort, K. N.] ist die Luft in dieser Hinsicht sogar heute noch nicht
gereinigt«, schreibt 1937 der Ortschronist von Freudenstadt. Gewisse feindliche Einstellungen halten sich auch über Jahrhunderte.
In der spätmittelalterlichen Geschichte von Stadt und Amt Marbach gibt es eine
eigentümliche, rund vierzigjährige Periode. In dieser Zeit, genauer zwischen 1463
und 1504, empfingen die württembergischen Herrscher die genannte Amtsstadt,
die ja bereits 1302 an Württemberg gelangt war, mit mehr als einem Dutzend zugehöriger Dörfer und Weiler [1] vom Pfalzgrafen bei Rhein zu Lehen. Dies ist ein
bemerkenswerter Vorgang, hatte doch zuvor noch kein württembergischer Graf in
einem Lehensverhältnis zur Kurpfalz gestanden. Die neuere Forschung sieht in
dieser »Lehensauftragung« folglich einen Vorgang, der für die württembergisch-pfälzischen Beziehungen von »enormem politischen Symbolwert« gewesen sei. [2]
Die Geschichte der Gründung des Klosters Mariental in Steinheim an der Murr ist
schon mehrfach thematisiert worden. Zu der von Berthold von Blankenstein und
seiner Gattin Elisabeth durchgeführten frommen Stiftung sind gleich mehrere
urkundliche Zeugnisse überliefert und doch wurde in der Literatur eine »eigentliche Gründungsurkunde« vermisst. In der Tat ist in einem Teil der einschlägigen
Dokumente von der geplanten, in anderen von der bereits vollzogenen Klostergründung die Rede. Gewissermaßen an der Schnittstelle zwischen beiden Gruppen steht jene, heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrte Urkunde, in der
die Stifter Berthold und Elisabeth von Blankenstein eine Reihe von Verfügungen
bezüglich ihrer Stiftung treffen. Einerseits wird in dem Stück eine bereits gegründete Kirche der Nonnen (ecclesiam sanctimonialium, quam ... fundavimus) erwähnt, andererseits wird deutlich, dass Kloster und Klausur noch nicht eingerichtet sind. Bestimmungen hinsichtlich der Klostervogtei, einem im Wortsinn grundlegenden Element der Klosterverfassung, sind ebenfalls hier zu finden. Dies lässt
vermuten, dass unsere undatierte Urkunde zwischen der von Bischof Heinrich
von Speyer am 31. Dezember 1254 ausgestellten Genehmigung für die Klostergründung und Klosterausstattung5 und der am 18. November 1255 vom Propst
von Beutelsbach auf Weisung des Papstes vollzogenen Inkorporation der Steinheimer Pfarrkirche mit allem Zubehör in das Kloster Mariental einzuordnen ist. Da
die Forschung heute bei Gründungsvorgängen allgemein von einem »gestreckten
Verlauf« ausgeht, dürfen wir das von Berthold und Elisabeth von Blankenstein
ausgestellte Dokument, in dem sich der Stifterwille manifestiert, durchaus als
»Gründungsurkunde« des Klosters Mariemal in Steinheim betrachten. Bemerkenswert ist, dass eine Bestimmung der Klostergründer mindestens drei Jahrhunderte überdauert hat: In der 1577 von der württembergischen Klosterhofmeisterei
aufgenommenen Beschreibung der Baulichkeiten im Klosterbezirk findet sich eine
Vorschrift hinsichtlich der Benutzung der Klostermühle in genau der Form, wie
sie 1255 festgelegt wurde.
Schlägt man in der amtlichen Landesbeschreibung des Landes Baden-Württemberg
die Artikel über Oßweil und Erdmannhausen nach, findet man dort als erste Nennung der Orte jeweils den Hinweis auf das Jahr 817 mit dem Zusatz »Fälschung
15. Jh.«. Auch das 1982 publizierte Ortsnamenbuch des Stadtkreises Stuttgart und
des Landkreises Ludwigsburg lässt in beiden Fällen die Belegreihen mit dem Jahr 817
beginnen und zwar mit der Sigle »KF 15. Jh.«, was für eine in Überlieferung des
15. Jahrhunderts auf uns gekommene gefälschte Königs- oder Kaiserurkunde steht.
Einschränkend wird bei Erdmannhausen allerdings hinzugefügt, dass der angeführte Beleg zum Jahr 817 »nicht der Erstbeleg« sei, weil er aus einer späteren Fälschung
stamme und der Fälscher den Namen fehlerhaft von einer Vorlage abgeschrieben
habe.
Im ausgehenden 12. Jahrhundert, näherhin zwischen 1170 und 1175, ging man in dem bereits im Jahr 764 gegründeten Benediktinerkloster Lorsch daran, die seit der Frühzeit der Abtei angesammelten Urkunden zu sichten, zu ordnen und zusammen mit chronikalischen Notizen und weiteren älteren Quellen in einem Codex zusammenzustellen. Herausgekommen ist dabei ein 229 Pergamentblätter, also 458 Seiten starker Band von imposantem Format (34,5 x 48,5 cm bei 33,5 x 46,0 cm Blattgröße). Eine ganze Reihe von Schreibern hat an diesem Werk mitgearbeitet, das im Wesentlichen noch vor der Wende zum 13. Jahrhundert abgeschlossen war. Die vorliegende Verbindung von »Klosterchronik« einerseits und zu »Güterverzeichnissen« zusammengefassten urkundlichen Aufzeichnungen andererseits weisen das Buch einem besonderen Typ von Quellen zu. Diese werden als Traditions- oder Schenkungsbücher bezeichnet und sind im süddeutschen Raum insbesondere aus solchen Klöstern bekannt, die wie auch Lorsch wenigstens zeitweilig in Verbindung zum Hirsauer Reformkreis standen. Die heute im Staatsarchiv Würzburg verwahrte Handschrift wird üblicherweise nach dem bereits 1768-1770 erfolgten Druck der Mannheimer Akademie als »Codex Laureshamensis (diplomaticus)« bezeichnet. Eine verbesserte Ausgabe von Württemberg betreffenden Auszügen legte Gustav Bossert im Jahr 1895 vor. Die bis heute
maßgebliche Edition von Karl Glöckner erschien zwischen 1929 und 19363, eine vollständige Übertragung ins Deutsche folgte 1966-1972.
Als »früheste eindeutige und ausführliche Erwähnung der besonderen Verhältnisse in der Hart« hat bereits Rudolf Kieß eine Urkunde herangezogen, die erstmals Licht auf Struktur und Organisation einer mittelalterlichen »Waldbesitzergemeinschaft« wirft, die von sieben im Umkreis der Murrmündung gelegenen Orten gebildet wurde. Die Orte, die das nordöstlich von Steinheim gelegene Waldgebiet vom Mittelalter bis zu seiner endgültigen Aufteilung im Jahre 1840 in gemeinschaftlichem Grund- und Nutzungsbesitz hatten, sind bekannt: Marbach, Erdmannhausen, Steinheim, Murr, Pleidelsheim, Beihingen und Benningen. Auf die auffällige Tatsache, dass nur einer der genannten Orte, nämlich Steinheim, mit seiner Markung an die Hart angrenzt, alle anderen aber mehr oder weniger weit davon entfernt liegen, Benningen und Beihingen sogar jenseits des Neckars, hingegen unmittelbare Anrainer der Hart wie Rielingshausen oder Kleinaspach hier aber keinen Waldbesitz hatten, wurde bereits mehrfach hingewiesen.