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Am Brunnen vor dem Tore
(2013)
Als Franz Schubert das Lied vom Lindenbaum am Brunnen vor dem Tore Anfang
des 19. Jahrhunderts durch seine Vertonung in den Rang eines deutschen Volksliedes
erhob, waren Brunnen aus dem dörflichen und städtischen Alltagsleben noch lange
nicht wegzudenken: der einfache Dorfbrunnen, aus dessen Rohr das Wasser in einen
einfachen Steintrog floss, daneben die Viehtränke oder der repräsentative städtische
Marktbrunnen, als Demonstration herrschaftlicher Macht, mit dem Landesherrn in
seiner Mitte, mal gewappnet auf einer Säule, wie in Bietigheim zu Renaissance-Zeiten,
oder elegant auf einem Postament, wie in Ludwigsburg zu Zeiten des Barock.
Aber gleichgültig wie der Brunnen aussah, er versorgte Menschen und Tiere nicht
nur mit dem zum Leben notwendigen Wasser, sondern auch mit Arbeit. Der Beruf
eines herrschaftlichen oder städtischen Brunnenmachers war angesehen und verantwortungsvoll. Ihm zur Seite stand der Brunnenknecht, der für den Betrieb und die
Reinigung der Brunnen zuständig war. Die Reparatur- und Wartungsarbeiten schließlich beschäftigten Handwerker fast aller Zünfte.
Gleichzeitig mit dem Erstarken des Nationalbewusstseins in Deutschland gegen Ende
des 19. Jahrhunderts stieg auch die Wertschätzung bedeutender Persönlichkeiten aus
Geschichte, Politik, Kunst und den Geisteswissenschaften. Ihr Andenken zu bewahren
wurde deshalb Anliegen und Auftrag. Der Stolz auf ihre Leistungen für das Vaterland oder die eigene Stadt mündete in verschiedensten Formen der Wertschätzung.
Für jede Stadt war es Ehre und Verpflichtung zugleich, an ihre großen Söhne mit
Denkmalen zu erinnern, deren Geburtshäuser mit Gedenktafeln zu schmücken und
die Geburts- und Sterbetage der so Geehrten mit öffentlichen Feiern angemessen zu
begehen.
Ludwigsburg bildete da keine Ausnahme. 1882 wurde die Einweihung des Schiller-Denkmals pompös zelebriert. Aus Anlass des 10. Todestages von David Friedrich
Strauß stiftete ein Kreis von Verehrern des großen Ludwigsburger Theologen und
Philosophen eine aufwendig gestaltete Gedenktafel, die im Januar 1884 an seinem
Geburtshaus in der Marstallstraße angebracht wurde. Friedrich Theodor Vischer
schloss seine bei der feierlichen Enthüllung der Tafel gehaltene Festrede mit den Worten: »Diesem Toten gebührt mehr als eine Gedenktafel, eine künftige Generation wird
es, hoffen wir, ihm weihen: ein Monument.«
Vischers Worte hatten die Wirkung einer Initialzündung, die nächste Generation
setzte den Wunsch in die Tat um. Anlass war wieder ein »rundes Datum«, der 100. Geburtstag von Strauß im Jahr 1908. In pathetisch würdevollen Feierstunden und zahlreichen Zeitungsartikeln wurde das Leben und Werk von David Friedrich Strauß gewürdigt. Einer dieser Artikel erschien am 25. Januar 1908 in der »Frankfurter Zeitung«.
Der Verfasser, der Heidelberger Literaturwissenschaftler und Privatgelehrte Dr. Ernst
Traumann, zitierte darin unter anderem auch die oben erwähnte Passage aus der
Vischer-Rede.
Vergessen wäre gefährlich! »Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem:
Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche
Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.« So lautet die Definition der Londoner Charta vom 8. August 1945.
Mit dem Begriff »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« versuchten 1945 die Staaten, deren Armeen das nationalsozialistische Deutschland niedergerungen hatten, die
Verbrechen der Deutschen zu beschreiben und Maßstäbe zu ihrer Verurteilung zu
schaffen. Dass sie einen ganz wichtigen rechtsstaatlichen Grundsatz unterliefen,
indem sie den Straftatbestand erst definierten, nachdem die Taten begangen waren,
war allseits bewusst. Angesichts der jahrelangen, geplanten, massenhaft praktizierten
ungeheuerlichen Brutalität des Terror-Regimes und aller, die es unterstützten, wurde
dieser Verstoß gegen einen formalen Rechtsgrundsatz in Kauf genommen. Unter anderem auch, weil »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« zwar eine neue Formulierung war, im Kern aber nur gewachsene Grundlagen des modernen Rechts zusammenfasste – bis hin zu biblischen Grundsätzen wie »Liebe deinen Nächsten wie dich
selbst« oder eben »Du sollst nicht töten«. Diese und alle darauf aufbauenden Gebote
und Verbote brauchten angesichts der zwölf Millionen Menschen, die von den Nazis
gezielt ermordet worden waren, dringend neue Schubkraft.
Während sechs Generationen zählten die Mitglieder der Familie Baumgärtner zu
den bedeutendsten und einflussreichsten Baumeistern und Persönlichkeiten von
Ludwigsburg. Fast 200 Jahre lang, von 1755 bis 1944, gestalteten und prägten sie als
Zimmerleute, Bauaufseher, Hof- bzw. Stadtwerkmeister, Bauunternehmer, Architekten, Künstler und Stadträte entscheidend das Bild von Ludwigsburg. Die Gebäude,
die sie in Ludwigsburg erbaut haben, beweisen dies eindrücklich. Trotzdem ist
ihr Leben und Werk heute, sehr zu Unrecht, fast vergessen. Ihre für Ludwigsburg
wertvolle Sammlung von Architekturzeichnungen befindet sich im Stadtarchiv
Ludwigsburg. Die Sammlung wurde Anfang des Jahres katalogisiert (Signatur V3/33)
und damit der öffentlichen Benutzung zugänglich gemacht.
Die Ermordung des österreichischen Thronfolgers Erzherzog Franz Ferdinand und
seiner Gemahlin im bosnischen Sarajewo am 28. Juni 1914 durch einen serbischen
Nationalisten war zwar der Anlass, nicht aber die Ursache für den Ersten Weltkrieg.
Schon seit Jahren schien eine militärische Lösung der wachsenden politischen
Spannungen in Europa unvermeidlich. Für Österreich-Ungarn spielten dabei
der Interessenkonflikt mit Russland auf dem Balkan sowie die aggressive nationalistische Politik Serbiens eine zentrale Rolle; Österreich-Ungarn befürchtete den
Zusammenbruch der Monarchie, weshalb es der serbisch-russischen Expansionspolitik Einhalt gebieten wollte. Das Deutsche Reich indes hatte sich durch eine
ungeschickte Außenpolitik ins Abseits manövriert und die Bildung der »Entente
cordiale« zwischen Frankreich, Großbritannien und Russland nicht verhindern
können. Der Dreibund von Deutschland, Österreich-Ungarn und Italien war kein
stabiles Bündnis, nicht zuletzt wegen der italienischen Gebietsansprüche gegen
Österreich.
Die Donaumonarchie nahm das Attentat zum Anlass, mit Serbien abzurechnen,
wobei sie sich der Unterstützung des Deutschen Reiches sicher sein konnte. Das
von Österreich-Ungarn gestellte Ultimatum vom 23. Juli, das die Einbeziehung
von österreichischen Behörden bei den Ermittlungen gegen die Hintermänner des
Attentats und deren strafrechtliche Verfolgung vorsah, war für Serbien von vornherein unannehmbar. Allerdings konnte nie ein Zusammenhang zwischen dem
Attentat und der serbischen Regierung bewiesen werden. Da Serbien auf das
Ultimatum nicht einging, brach Österreich-Ungarn seine diplomatischen Beziehungen zu dem Balkanstaat ab. Nun mobilisierten beide Staaten ihre Streitkräfte,
wobei Serbien mit der Rückendeckung Russlands rechnen konnte. Schließlich erfolgte am 28. Juli die österreichisch-ungarische Kriegserklärung an Serbien, wenn
man so will aus veralteten Ehrbegriffen, einer versagenden Diplomatie und in Verkennung der Realitäten. Russland antwortete mit Mobilmachung, die sich nicht
nur gegen die Donaumonarchie, sondern auch gegen ihren Verbündeten Deutschland richtete.
»Wir haben seit dem Antritt Unserer Herzoglichen Regierung jedermänniglich schon
zur Genüge überzeugt, wie sehr uns an der weiteren Auf- und Emporbringung Unserer
Haupt- und Residenzstadt Ludwigsburg, samt denen darinn befindlichen Innwohnern
gelegen, und was vor große Bemühungen und Kosten von Uns zu diesem Endzweck
bereits verwendet geworden. Unter dem Beystand des Höchsten ist es auch nunmehro
damit so weit gekommen, daß das dortige Publicum von diesen Unsern Bemühungen
und Sorgfalt die werkthätigste Proben von Tag zu Tag verspührt und die süße Hoffnung
vor sich siehet, in wenig Zeit unter diejenige Innwohnere gezehlet werden zu können,
denen es bey ihrem Fleiß und Arbeit an nichts gebrechen kann und wird.«
Mit diesem nicht gerade bescheidenen Eigenlob leitete Herzog Carl Eugen ein Dekret vom 30. April 1760 ein, in dessen zweiten, entscheidenden Abschnitt er Landsleuten und Fremden durch Gewährung großzügiger Privilegien die Ansiedlung und
den Hausbau in Ludwigsburg schmackhaft machen wollte. Danach sollte jeder Bauwillige neben dem Bauplatz und dem dazugehörenden Garten auch das benötigte
Bauholz unentgeltlich erhalten, wobei allerdings das Schlagen und Heranschaffen
des Holzes - meist aus dem Schwarzwald - auf eigene Kosten zu erfolgen hatte! Ein
Geschenk von mehreren hundert Gulden, ein so genanntes »Don Gratuit«, sollte zur
Deckung der Baukosten dienen, eine zwanzigjährige Abgabenfreiheit war ein weiterer, bei der Steuerwillkür des Herzogs nicht hoch genug einzuschätzender Vorteil.
Auswärtigen wurde außerdem, verbunden mit dem Hausbau, die unentgeltliche Erlangung des Ludwigsburger Bürgerrechts zugesagt.
August 1947: »Es wird beantragt, den Betroffenen in die Gruppe der Hauptschuldigen einzureihen«; Juni 1948: »Der Betroffene ist Belasteter«; Juni 1949: »Der Betroffene ist Minderbelasteter«. Was war das für ein Trümmerfeld, in das
Ferdinand Ostertag 1946 aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft zurückkehrte: Deutschland, zugrunde gerichtet von ihm
und seinesgleichen. In seiner eigenen Wahrnehmung hatte er alles erdenkliche Gute für dieses Land getan. Das Bild, das er von sich selbst zeichnete, zeigt einen fortschrittlichen, pflichtbewussten, korrekten, fairen, selbstlosen Mann, einen Diener des Gemeinwohls. Und eben Deutschlands. Um das er sich besonders in der Stadt bemühte, in die sein Lebensweg ihn geführt hatte – in Ludwigsburg: als Direktor der Bausparkasse GdF Wüstenrot, als Fraktionsvorsitzender der NSDAP im Gemeinderat, als ehrenamtlicher Bürgermeister.
Den Zauberspruch aus Goethes Gedicht »Der Zauberlehrling« hätten die Ludwigsburger gut gebrauchen können, als sie Mitte des 19. Jahrhunderts daran gingen, in
ihrer Stadt eine moderne Wasserversorgung einzurichten. Floss bei Goethe das Wasser
sofort nach dem Aufsagen des Zauberspruchs zur anfänglichen Freude des Lehrlings
reichlich und unerschöpflich ins Bad, so dauerte es in Ludwigsburg von der ersten
Anregung im Juni 1858 bis zu dem Zeitpunkt, als das Wasser wirklich aus dem Hahn
ins Bad fließen konnte, genau acht Jahre. Gründe dafür, warum alles so lange gedauert
hatte, gab es viele, stichhaltig und einzusehen sind aus heutiger Sicht nur die wenigsten.
Zugegeben, Bau und Betrieb des neuen städtischen Gaswerks belasteten ab Dezember
1858 die Stadtkasse erheblich und die Schulden der Anfang der 1840er Jahre durchgeführten Brunnensanierungen waren noch nicht vollständig bezahlt. Aber wen wundert
es, dass nach Einführung der neuen komfortablen Gasbeleuchtung weitere Begehrlichkeiten geweckt wurden. Engagierte Vertreter der Bürgerschaft wiesen wiederholt auf die
unzureichende und unsichere Wasserversorgung der Stadt hin und forderten Abhilfe.
Sie leisteten in Eigeninitiative wichtige Vorarbeiten zur Erschließung neuer Quellen,
doch Bürgermeister Dr. Karl Friedrich Bunz, nicht gerade als einer der innovativen
und engagierten Bürgermeister der Stadt bekannt – »schwung- und energielos« (Zitat
Belschner), zumindest was die städtischen, nicht aber die eigenen Belange anging –, saß
die »Wasserangelegenheit« bis zum Amtsantritt seines Nachfolgers Heinrich von Abel
Ende Juni 1864 zum Leidwesen der Stadt erfolgreich aus.
Im April dieses Jahres wurde landesweit des 100. Geburtstages von Dr. Gebhard
Müller (1900-1990), 1948 bis 1952 Staatspräsident von Südwürttemberg-Hohenzollern, 1953 bis 1958 Ministerpräsident von Baden-Württemberg, 1958 bis 1971
Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, gedacht. Am 14. April fand
im Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart ein Gedenkakt statt, dem sich die
Eröffnung der Wanderausstellung »Gebhard Müller. Christ - Jurist - Politiker«
im Landtag anschloss. Am 17. April, Müllers Geburtstag, veranstaltete die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg im Gobelin-Saal
der Villa Reitzenstein, dem Sitz der Landesregierung, ein Symposium mit dem
Titel »Gebhard Müller. Ein Leben für das Recht und die Politik«. Dabei referierte
der Verfasser über das Thema »Gebhard Müller - ein Politiker aus dem katholischen Milieu«.
Am Abend dieses Tages wurde am langjährigen Wohnhaus von Gebhard Müller
in Ludwigsburg, Schorndorfer Straße 25, durch Oberbürgermeister Dr. Christof
Eichert eine Gedenktafel angebracht, wobei meinerseits in einem kurzen Vortrag
das soziale Umfeld der Familie Müller vorgestellt wurde. Es sollte dabei das
Milieu in der Stadt Ludwigsburg verdeutlicht werden, in dem Gebhard Müller
seine Grunderfahrungen für das Leben erfuhr. Ohne diesen Hintergrund ist
Leben und Wirken des Ehrenbürgers von Füramoos (1953), New Orleans (1955),
Stuttgart (1975) und Tübingen (1978) nicht fassbar.
Im Jahr 2010 feiert die Fahrrad-Welt den 225. Geburtstag von Karl Drais, dem badischen Forstbeamten und Tüftler aus Karlsruhe, der zwar nicht das Fahrrad erfunden
hat, von dem aber die Idee stammte, sich zur individuellen Fortbewegung zweier
hintereinander laufender Räder zu bedienen (Bicycle) und diese durch Abdrücken
der Beine auf dem Boden schnell voranzutreiben (Velociped). Drais hatte nicht nur
die Idee, er setzte sie auch in die Tat um, konstruierte und baute sich ein hölzernes,
eisenbeschlagenes Laufrad und fuhr oder besser: lief mit ihm im Sommer 1817 von
Mannheim nach Schwetzingen. Mit seiner Erfindung wurde Drais zum Begründer
des individuellen, von Dritten unabhängigen Verkehrs, dessen Erfolgsgeschichte bis
heute unvermindert anhält.
Bereits 1829 fand in München ein erstes Laufradrennen statt. Die Verwendung
als Sportgerät war dem Fahrrad also bereits vor der Geburt in die Wiege gelegt. 1861
ersetzte der Franzose Pierre Michaux den Laufantrieb durch einen Tretkurbelantrieb
am Vorderrad und erlebte mit seiner »Michauline« bei der Weltausstellung 1867 in
Paris den großen Durchbruch, was zahlreiche Nachahmer zu eigenen Lösungen
inspirierte. Ab 1869 wurde das Laufrad auch in England unter dem sinnigen Namen
»Boneshaker« oder Knochenschüttler in verbesserter Version mit Stahlrohrrahmen,
Drahtspeichen und Vollgummibereifung gebaut.