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Weiblicher Herrschaftsanspruch zwischen Recht und Realität

  • Als Klara, Pfalzgräfin von Tübingen, geborene Gräfin von Freiburg, am 9. Juni 1358 die Herrschaft Freiburg an ihren Stiefonkel Egen II. von Freiburg verkaufte, fand nach nur 18 Monaten die erste und einzige weibliche Regentschaft über Freiburg ihr Ende. Dem Verkauf gingen eineinhalb Jahre gerichtlicher Auseinandersetzungen über den Rechtsanspruch der beiden Parteien auf die Adelsherrschaft voraus, deren Druck Klara letztendlich weichen musste. Es stellt sich die Frage, worauf Klara und Egen ihre jeweiligen Ansprüche gründeten, doch darüber hinaus gilt es zu bewerten, ob die Position Klaras als Stadtherrin vor dem Hintergrund der Chancen von Frauen auf Partizipation an Herrschaft allgemein eine außergewöhnliche Ausnahme darstellt.

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Verfasserangaben:Eva-Maria ButzGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-17711
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Zeitschrift des Breisgau-Geschichtsvereins "Schau-ins-Land"
Untertitel (Deutsch):Pfalzgräfin Klara von Tübingen als grefin und frovwe zuo Friburg
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2003
GND-Schlagwort:Clara, von Freiburg 〈1320-1368〉; Freiburg im Breisgau
Jahrgang:122
Erste Seite:37
Letzte Seite:49
DDC-Sachgruppen:900 Geschichte und Geografie / 920 Biografie, Genealogie, Heraldik / 920 Biografien, Genealogie, Insignien
900 Geschichte und Geografie / 940 Geschichte Europas / 943 Geschichte Deutschlands
Systematik der Landesbibliographie:Allgemeine Landeskunde / Biografie
Landesgeschichte / Geschichte bis zum Ende des Alten Reiches 1806 / Spätmittelalter
Zeitschriften:Schau-ins-Land / 122.2003
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International